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AGB

1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

2. „Lichtbilder“ i.S. dieser AGB sind alle von Freigeist Foto hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia- Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)

 

3. Diese AGB´s gelten ebenfalls für die E-Commerce Geschäfte mit unseren Kunden auf unserer Webseite. Hier können Fotoprodukte und Gutscheine bestellt werden sowie Termine verbindlich gebucht werden. Eine Buchung eines Termins setzt die vollständige Bezahlung der Grundgebühr voraus.

 

4. Teilnehmer


Ich als Anbieter schließe E-Commerce-Verträge nur mit natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die unbeschränkt geschäftsfähig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben, sowie mit juristischen Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Soweit das Angebot eines nicht zu diesem Kreis gehörenden Teilnehmers versehentlich von mir angenommen wurde, bin ich bis zur vollständigen beidseitigen Erfüllung des Vertrages zum Rücktritt vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt, sofern der Vertrag nicht bereits aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam ist.

 

5. Vertragsschluss


Der Vertrag kommt erst durch Annahme der Kundenbestellung bzw. des Kundenauftrags durch mich zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung. Ich nehmen das Vertragsangebot durch eine Bestätigung per E-Mail oder spätestens durch Versendung der bestellten Ware bzw. das Erbringen der Dienstleistung an. Bei der Bestellung von mehreren Waren oder Dienstleistungen liegen getrennte und voneinander unabhängige Angebote zum Abschluss von mehreren Kauf- oder Werkverträgen über jede einzelne bestellte Ware oder Dienstleistung vor. Sollten ich feststellen, dass einzelne Waren oder Dienstleistungen ausnahmsweise nicht mehr verfügbar sind oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden können, nehme ich die Vertragsangebote nur bezüglich der verfügbaren oder lieferbaren Ware oder Dienstleistungen an. Soweit Angebote nicht angenommen werden, benachrichtige ich den Kunden umgehend per E-Mail an die genannte E-Mail-Anschrift. Nachlieferungen für nicht verfügbare oder lieferbare Ware oder Dienstleistungen erfolgen nicht.

 

2. Urheberrecht

 

1. Freigeist Foto steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Die von Freigeist Foto hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

3. Überträgt Freigeist Foto Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Freigeist Foto.

 

5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

 

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Freigeist Foto, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Freigeist Foto zum Schadensersatz. Die Negative/Datenträger verbleiben bei Freigeist Foto. Eine Herausgabe der Negative/Datenträger an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

 

3. Widerrufsbelehrung

 

1.Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung meiner Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie meiner Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Freigeist Foto
Beverwehr 9
27432 Bremervörde
info@freigeistfoto.de

 

2. Sollte ein gebuchter Termin (ganz gleich über welches Medium er gebucht wurde) nicht wahrgenommen werden können, muss dieser mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Die Absage kann auch mündlich erfolgen.

 

3. Die Erstattung der geleisteten Anzahlung/Grundgebühr wird dem Kunden gegen Vorlage des Kassenbons oder Vorlage der ONLINE Bestätigung bar im Geschäft ausgezahlt oder via Überweisung auf sein Konto erstattet. (Besonderes gilt für Hochzeitsreportagen)

 

4. Wird der Termin nicht fristgerecht abgesagt, besteht kein Recht auf die Erstattung der bereits geleisteten Anzahlung bzw. Grundgebühr.

4. Honorare bei Hochzeiten

4.1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.

4.2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von bis zu 50% des
Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail 
oder per Brief und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. 
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und 
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche 
danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige
 Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden 
Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des Fotografen.

4.4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

4.5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
 ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche 
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

4.7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge 
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars 
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche 
geltend machen.

4.8. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so 
sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte 
bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des
 Fototermins nicht erstattet.

I. Allgemeines

 

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Freigeist Foto und ihren Erfüllungsgehilfen
 erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten ebenso für zukünftige
 Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung
aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den 
Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.

 

2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete
Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien
oder auf sonstigen Datenträgern, Videos etc.)

 

3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum
 des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen
 ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und 
technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des
 Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen 
abgelichtet werden. Der Fotograf ist aber stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.

5. Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht
 gestattet.

6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau
 und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern
 jedoch nicht den vereinbarten und gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagesbuchungen sind dem Fotografen
 und seinem Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen 
Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden.
Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotos nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der
Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung
sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte
werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den 
Fotografen über.

3. Der Fotograf darf die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden
(z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten etc.), wenn der/die 
Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären.

III. Honorare

1. Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar.

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von bis zu 50% des
Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail
oder per Brief und damit wird eine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.
Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und
bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe.
Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche
danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige
Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden
Rechungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer Mahnung kommt der Auftragggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a.
zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten
(auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos und sonstige Waren (Online-Galerie, Fotobuch, etc.)
Eigentum des Fotografen.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die 
Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers, wird
ein Honorar für die angefangene Verlängerungstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge 
höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars
verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.

8. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so
sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des
Fototermins nicht erstattet.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abreise des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu
schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet:
je gefahrenem km 0,40 EUR 
je Stunde Fahrzeit 35,00 EUR. 
Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich
entstehenden Kosten und Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Parkgebühren, Porto und Verpackung sind 
nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

V. Haftung

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung 
von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht
worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt.
Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen des Fotografen) der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig
aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden
erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt.
Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.

2. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leistet der 
Fotograf keinen Ersatz.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien
etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
 Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen
der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben
 übernimmt der Fotograf keine Haftung.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des
 Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Autraggeber nicht erreichen, so kann der Fotograf hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadenersatz ist hiermit ausgeschlossen.

5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes
 schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei
abgenommen.

6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage
oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten
die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch 
nicht berechtigt.

7. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden 
sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VI. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und
 Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen,
trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

 


1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden.
Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland.
Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

4. Widerrufsfolgen

1. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrausvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten.

2. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.

3. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

5. Ausschluss des Widerrufsrecht

1. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Produkten, die individual für Sie mit Ihren persönlichen Fotos ausgefertigt wurden.

2. Gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB besteht kein Recht zum Widerruf des Auftrages, da die bestellten Bildabzüge nach den Vorgaben des Auftraggebers angefertigt werden und auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

3. Bezahlung
Der Kunde bezahlt gemäß den angegebenen Zahlungsarten.

4. Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt durch Versendung zu den Versandkosten in unserem Angebot und nur an Adressen in Deutschland

5. Eigentumsvorbehalt
Ich behalte uns das Eigentum an aller Ware, die von mir an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung dieser gelieferten Ware vor.

6. Gewährleistung
Für meine Gewährleistung bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkung nach Ziffer 1, 9.

7. Verjährung bei gebrauchten Sachen
Ansprüche aus Mängeln bei gebrauchten Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (Ziffer 1.9) verjähren in der gesetzlichen Frist.

6. Reklamationen


Reklamationen, ganz gleich welcher Ursache, richten Sie bitte an:
Freigeist Foto
Beverwehr 9
27432 Bremervörde
info@freigeistfoto.de

7. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Freigeist Foto.

4. Hat der Auftraggeber Freigeist Foto keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Freigeist Foto behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8. Haftung

1. Freigeist Foto verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. Freigeist Foto ist berechtigt, Dritte zu beauftragen. Sie haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurden, tritt die seine Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.

3. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet Freigeist Foto bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei Freigeist Foto geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei Freigeist Foto.

Haftungsausschluss

Die bereitgestellten Informationen auf dieser Website wurden sorgfältig geprüft und werden regelmäßig aktualisiert. Jedoch kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass alle Angaben zu jeder Zeit vollständig, richtig und in letzter Aktualität dargestellt sind. Dies gilt insbesondere für alle Verbindungen („Links“) zu anderen Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird. Alle Angaben können ohne vorherige Ankündigung ergänzt, entfernt oder geändert werden. Alle auf dieser Website genannten Produktnamen, Produktbezeichnungen und Logos sind eingetragene Warenzeichen und Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber.

9. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen der Freigeist Foto übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Freigeist Foto berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Freigeist Foto verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, sie haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Überlässt Freigeist Foto dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder/Datenträger innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann Freigeist Foto, sofern der Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt Freigeist Foto dem Auftraggeber Lichtbilder/Datenträger aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Lichtbilder/Datenträger innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Lichtbilder/Datenträger trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann Freigeist Foto eine Blockierungsgebühr von 1,- € pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Lichtbilder/Datenträger kann Freigeist Foto, sofern sie den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Schadensersatz verlangen.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Freigeist Foto nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar von Freigeist Foto sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Freigeist Foto auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Freigeist Foto kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Freigeist Foto auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder/Datensätze sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Freigeist Foto bestätigt worden sind. Freigeist Foto haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

11. Datenschutz


Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Freigeist Foto verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

12. Datenschutzerklärung


Sie können meine Seite besuchen, ohne Angaben zu Ihrer Person zu machen. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, wenn Sie mir diese im Rahmen Ihres Besuchs meines Internetauftritts freiwillig mitteilen.
 
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Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten sowie bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten wenden Sie sich bitte an: Freigeist Foto

13. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Freigeist Foto

2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Freigeist Foto als Gerichtsstand vereinbart.

Stand: Mai 2018

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